Nach dem Leasing
Muss ich das Gerät später abgeben?
Nein, Sie haben die Wahl: Sie kaufen das Gerät zum vorab zugesicherten Betrag oder geben es zurück.
Warum steht der Kauf nicht im Leasingvertrag?
Damit Ihr Leasingvertrag steuerlich als Leasing anerkannt bleibt, darf der Vertrag selbst keine Übernahme und keinen Kauf nach Vertragsende regeln – sonst wäre es kein Leasing, sondern ein Mietkauf oder Ratenkredit. Wir (Leasingshop.de, Betreiber von Gastrohandel.de) haben deshalb mit der GRENKE AG einen Rahmenvertrag abgeschlossen: Nach Vertragsende geht der Leasinggegenstand zum vereinbarten Restwert in unser Eigentum über.
Ihr fester Kaufpreis – schriftlich zugesichert
Als künftiger Eigentümer können wir Ihnen den Kauf nach Vertragsende schon heute anbieten und zusichern. Den festen Betrag netto zzgl. MwSt. nennen wir Ihnen bei der Anfrage und in der Bestätigungsmail. Bewahren Sie die E-Mail auf – sie gilt als Nachweis für Ihre zugesagte Kaufmöglichkeit. Seit 2007 übernehmen die meisten unserer Leasingkunden ihre Geräte auf diesem Weg.
Möchten Sie das Gerät nicht behalten, senden Sie es nach Vertragsende wie vereinbart zurück; dafür fallen nur die Versandkosten an.